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Gerichtsstand: Die Frage, welches Recht anwendbar ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Anleger Anteile an einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht erwirbt. Das Verhältnis zwischen dem Aktionär und der Gesellschaft unterliegt daher dem deutschen Recht in Frankfurt, Deutschland.
Risikofaktoren: Ein Anleger sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine Investition in Unternehmen, deren Aktien noch nicht an einer Börse gehandelt werden, immer spekulativ ist. Auch wenn das Risiko aus dem Kauf dieser Aktien auf viele Aktionäre verteilt wird, sollte sich jeder, der diese Aktien zeichnet, des Risikos bewusst sein, das er mit neu ausgegebenen Aktien eines Unternehmens in der Entwicklungsphase eingeht. Das Unternehmen erwartet von seinen Aktionären, dass sie nicht nur an den Höhen, sondern auch an den Tiefen der Geschäftsentwicklung teilhaben. Es handelt sich nicht um eine Investition, die von einem Tag auf den anderen liquidiert werden kann. Sollte die Liquidation des Unternehmens aufgrund von Erfolglosigkeit angezeigt sein, ist es möglich, dass der Anleger seine Investition verliert.
Händler, Verkäufer, Agenten, Vertreiber: Es besteht die Möglichkeit, dass das Projekt scheitert. Im Falle von Insolvenz, höherer Gewalt, Krieg, Wirtschaftskreisen usw. ist der jeweilige Händler, Verkäufer, Vertreter oder Vertreiber der Aktienplatzierung von jeglicher Verantwortung befreit. Kein Händler, Verkäufer, Vermittler oder Vertreiber wurde ermächtigt, Informationen weiterzugeben oder Zusicherungen zu machen. Wenn solche Informationen gegeben oder solche Zusicherungen gemacht werden oder wurden, kann man sich nicht auf eine entsprechende Ermächtigung durch die Gesellschaft verlassen. Kein Händler, Verkäufer, Bevollmächtigter oder Vertriebshändler ist befugt, im Namen des Unternehmens zu sammeln, noch hat er das Recht, im Namen des Unternehmens vertragliche Beziehungen einzugehen oder anzufechten. Nur das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften sind befugt, Gelder einzuziehen. Dieses Angebot stellt weder ein Verkaufsangebot in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot ungesetzlich ist, noch darf ein Berater für diese Aktien in einer Rechtsordnung tätig werden, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre. Bei diesem Angebot, Aktienkapital in VisionGreen zu investieren, handelt es sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Anlage, sondern um eine risikobehaftete Investition in ein Unternehmen. Eine Kapitalanlage in eine Unternehmensbeteiligung stellt, wie jede unternehmerische Tätigkeit, ein Risiko dar. Ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers kann daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Der Anleger sollte daher stets in der Lage sein, einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Investition wirtschaftlich zu verkraften. Der Verkäufer hat weder Anlagestrategieempfehlungen noch Anlageempfehlungen gemäß § 34b WpHG und Artikel 20 der Marktmissbrauchsverordnung abgegeben. Der Verkäufer erfüllt daher nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Objektivität von Anlagestrategieempfehlungen & Anlageempfehlungen.
DIESE WEBSITE STELLT KEIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN DAR.
Auf dieser Website wird kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren gemacht. Die Informationen auf dieser Website stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf einer Beteiligung an einer Anlage oder zur Erbringung von Anlageverwaltungs- oder Beratungsdienstleistungen dar. Jedes derartige Angebot oder jede derartige Aufforderung erfolgt gemäß den Ausnahmen von den Registrierungsanforderungen der geltenden Wertpapiergesetze und wird nur durch die Übermittlung eines vertraulichen privaten Angebotsmemorandums in Bezug auf eine bestimmte Anlage an qualifizierte Anleger in den Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist, vorgenommen. Diese Website stellt lediglich eine Zusammenfassung bestimmter wichtiger Informationen über die VisionGreen AG dar und wird in ihrer Gesamtheit durch die detaillierten Informationen in den Angebotsunterlagen für bestimmte Investitionen eingeschränkt. Potenzielle Investoren sollten die dort beschriebenen Risikofaktoren beachten.
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VisionGreen AG. (das "Unternehmen"), seine Mitarbeiter und Mitglieder fungieren nicht als Ihre Anwälte oder Rechtsberater und versuchen nicht, das Steuerrecht für Sie auszulegen und bieten Ihnen keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen an. Ein potenzieller Anleger sollte sich von einem Steueranwalt seiner Wahl beraten lassen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, Anlageberatung zu leisten.
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